Paartherapie, Personzentrierte Beratung & Weiterbildung
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Das Trennungsjahr

Soll ich’s wirklich machen oder lass‘ ich’s lieber sein?

Ein Gastartikel von Niklas Clamann über das Trennungsjahr im deutschen Scheidungsrecht und die Rolle der Paartherapie in dieser Zeit. Herr Clamann ist Rechtsanwalt im Familienrecht und betreibt eine eigene Kanzlei in Münster, in der er sich auf einvernehmliche Scheidungen, insbesondere in Gestalt der Online Scheidung, spezialisiert hat.

Das Trennungsjahr ist ein zentraler Bestandteil und eine Voraussetzung der Scheidung in Deutschland. Dabei handelt es sich um den (mindestens) einjährigen Zeitraum zwischen der Trennung eines Ehepaares und der tatsächlichen Scheidung. Erst nach diesem Jahr ist es möglich, gerichtlich die Scheidung der Ehe durchführen zu lassen. Ziel dessen ist es, überstürzte Entscheidungen zu verhindern und den Eheleuten Raum und Zeit zu geben, ihre Beziehung und Trennung zu überdenken und gegebenenfalls wieder zusammenzufinden. Das Trennungsjahr dient also dazu, herauszufinden und nachzuweisen, dass die Ehe zerrüttet ist.

Die Durchführung des Trennungsjahres erfolgt durch die Trennung von „Tisch und Bett.“ Damit gemeint ist, dass kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt und auch die körperliche Nähe unterbunden wird. Ebenso erfolgt die Trennung der Finanzen durch getrennte Bankkonten. Juristisch betrachtet spricht man von der „Auflösung der ehelichen Gemeinschaft“.
Üblich und meist unproblematisch ist, diese Auflösung durch getrennte Wohnungen zu erreichen. Indem die Eheleute ihren eigenen Haushalt führen und in ihrem neuen, eigenen Zuhause ankommen, beenden sie intuitiv die eheliche Gemeinschaft. Alternativ ist auch der Vollzug des Trennungsjahres in der gemeinsamen Wohnung möglich, insbesondere wenn keine bezahlbare neue Wohnung in Aussicht steht oder gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Das Gesetz sieht nicht vor, dass die Eheleute während des Trennungsjahres räumlich getrennt leben müssen, sondern nur, dass die eheliche Gemeinschaft nicht fortgeführt wird. An der Anforderung, sich tatsächlich zu trennen, ändert dies aber nichts: Die Eheleute müssen den Wohnraum untereinander aufteilen, wobei Räume wie das Bad und die Küche gemeinsam genutzt werden dürfen. Auch der Alltag muss allein bewältigt werden. Dazu gehört etwa, seine Wäsche selbst zu waschen, getrennt einzukaufen, zu kochen und essen und (auch gemeinsamen) Hobbys ohneeinander nachzugehen. 

Diese strikten Regeln sind mit gemeinsamen Kindern schwer umsetzbar. Die scheidungswilligen Eltern sollten sich hier mit ihrem Zusammenleben aktiv auseinandersetzen und Absprachen zum Umgang mit den Kindern treffen, um ihnen einerseits weiterhin ein stabiles und sicheres Zuhause bieten zu können und andererseits die Ehe und das vertraute Familienleben nicht einfach fortzuführen. Gleichzeitig können Konflikte zwischen den Eltern das weitere Zusammenleben erschweren. Die Atmosphäre mit und vor den Kindern sollte stets respektvoll und friedlich bleiben.

Die Paartherapie kann im Trennungsjahr eine wichtige Rolle spielen. Grundsätzlich zeugt die Trennung der Eheleute davon, dass sich in ihrer Beziehung Probleme entwickelt haben. Im Rahmen der Paartherapie kann die Kommunikation miteinander verbessert und gemeinsam an der Lösung bestehender Konflikte gearbeitet werden. Sie kann dazu beitragen, dass die Eheleute ihre Beziehung neu bewerten und wieder zusammenfinden. Doch auch, wenn die Eheleute feststellen, dass eine Trennung unvermeidlich ist, kann die Unterstützung durch Therapeut:innen zu einer harmonischeren Scheidung beitragen, indem die Eheleute ihre Trennung besser akzeptieren und lernen, sich fair und konstruktiv mit dem/der Anderen auseinanderzusetzen. Essentiell ist ein solcher Umgang miteinander, wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind, da die Eheleute auch nach der Scheidung gemeinsam Eltern bleiben und die Verantwortung für ihre Kinder tragen.

Entscheiden sich die Eheleute am Ende des Trennungsjahres gemeinsam für die endgültige Trennung, können sie eine einvernehmliche Scheidung in Betracht ziehen. 

Im Gegensatz zur streitigen Scheidung, bei der die Eheleute regelmäßig vor Gericht um Unterhaltszahlungen, das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder oder das Vermögen kämpfen, treffen sie bei der einvernehmlichen Scheidung entsprechende Vereinbarungen noch vor dem eigentlichen gerichtlichen Scheidungstermin. Hierbei sind sie nicht auf sich allein gestellt. Anwält:innen, unabhängige Beratungsstellen oder auch das Jugendamt bieten Unterstützungsmöglichkeiten an. Diese sollten auch genutzt werden, um die Rechte und Interessen sowohl der Eheleute als auch der Kinder bestmöglich zu schützen.

Die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung bestehen insbesondere in weniger Stress und geringeren Kosten. Sind sich die Eheleute im Vorfeld über die Scheidungsfolgen einig, lässt sich der eigentliche Gerichtstermin auf etwa eine viertel Stunde reduzieren. Somit entsteht kein monatelanger Schwebezustand voller Streit und Konflikt, der zweifelsohne die Nerven zermürben kann. Auch die Kinder können von den elterlichen Konflikten geschont werden, müssen nicht von Sachverständigen oder vom Gericht gehört und somit in den Scheidungsprozess eingebunden werden. Finanziell besteht die Möglichkeit, wegen der Einfachheit des Verfahrens den Gegenstandswert gerichtlich um bis zu 30 % reduzieren zu lassen. Dieser Gegenstandswert bildet die Grundlage der Scheidungskosten, sie können so um einige tausend Euro gesenkt werden. Schließlich genügt bei einer einvernehmlichen Scheidung die Einschaltung nur eines, statt zwei gegnerischer Anwälte.

Allerdings ist die einvernehmliche Scheidung nicht für alle Scheidungswilligen geeignet. Die Eheleute müssen dafür in der Lage sein, auf Augenhöhe zu kommunizieren und zu Kompromissen bereit sein. Ist dies nicht der Fall, etwa wegen allzu starker Zerwürfnisse oder eines erheblichen Machtgefälles in der Beziehung, sollten Anwält:innen eingeschaltet und eine gerichtliche Entscheidung über die Scheidungsfolgen herbeigeführt werden. Keine:r sollte um des scheinbaren Frieden willens auf das verzichten, was ihm oder ihr zusteht.

So individuell die Beziehungen sind, so individuell sind auch die Scheidungen. Während ein Paar durch die Paartherapie im Trennungsjahr wieder zusammenfindet, kommt sie für das nächste, sich vor Gericht streitende Paar nicht in Betracht. Die Empfehlung, die ich als Anwalt dennoch allen Scheidungswilligen geben kann, lautet: Setzen Sie sich aktiv mit ihrer Beziehung und ihrer Trennung auseinander. Vielleicht, um zu bestätigen, dass es die einzig richtige Entscheidung war. Vielleicht aber auch, um zurück in eine glückliche Ehe zu finden.

Rechtsanwalt Niklas Clamann

 

 
 
 
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